AGB

ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN

(Für den Bereich des Krematoriums der KF Krematorium und Friedhofsgärtnerei GmbH)

I. Allgemeines

  1. Für unsere Lieferungen und Leistungen gelten, sofern schriftlich nichts anderes vereinbart ist, die nachstehenden Bedingungen.
  2. Die allgemeinen Geschäftsbedingungen werden dem Kunden durch deutlich sichtbaren Aushang in den Geschäftsräumen der KF Krematorium und Friedhofsgärtnerei GmbH und im Internet bekannt gegeben. An gleicher Stelle werden auch Änderungen der allgemeinen Geschäftsbedingungen bekannt gegeben.

II. Einäscherungsleistungen

  1. Die KF Krematorium und Friedhofsgärtnerei GmbH übernimmt mit der Auftragserteilung des Hinterbliebenen oder des von ihm beauftragten Bestattungsunternehmers die Einäscherung gemäß den geltenden gesetzlichen Bestimmungen.
  2. Die KF Krematorium und Friedhofsgärtnerei GmbH äschert nach der Freigabe durch den ärztlichen Leichenbeschauer Sarg und Leichnam ein. Nach Abschluss des Einäscherungsvorganges werden die Metallteile aus der Asche entnommen und einer wirtschaftlichen Verwertung zugeführt. Der Erlös aus der Metallverwertung wird an die Friedhofsverwaltung mit zweckbestimmten Auflagen gespendet.Anschließend wird die Asche in ein Urnenbehältnis abgefüllt. Bei Natur- bzw. Baumbestattungen wird die Asche in ein biologisch abbaubares Behältnis gefüllt. Die Urne wird mit einem Deckel fest verschlossen. Der Deckel enthält folgende Inschrift: Name des Verstorbenen, Vorname, Geburtsdatum, Sterbetag, Tag der Einäscherung, Nummer der Einäscherung.Je nach Beisetzungsort wird die Urne verschickt. Voraussetzung für das Versenden der Urne ist die schriftliche Bestätigung der beisetzenden Friedhofsverwaltung.
  3. Die Unterstellung des Sarges im Kühlraum und die Durchführung der zweiten Leichenschau durch einen besonders qualifizierten Mediziner gehören nicht zu den von der GmbH zu erbringenden Einäscherungsleistungen. Für die vorgenannten Leistungen ist die Friedhofsverwaltung zuständig, die für ihre Leistungen gesonderte Gebühren erhebt.

III. Vertragsabschluss

  • Die Beauftragung der KF Krematorium und Friedhofsgärtnerei GmbH zur Durchführung der Einäscherungsleistungen erfolgt schriftlich. Etwaige mündliche Nebenabreden sind unwirksam. Jede Vereinbarung bedarf der Schriftform.

IV. Leistungen

  1. Es können Särge bis zu einem Gesamtgewicht von 230 kg eingeäschert werden. Bei schwereren Särgen kann die Krematorium und Friedhofsgärtnerei GmbH vermittelnd tätig werden.
  2. Bei Anlieferung von Särgen, die nicht die Richtlinien der VDI 3891 Punkt 2.1.1 in der jeweils gültigen Fassung erfüllen, kann die KF Krematorium und Friedhofsgärtnerei GmbH die Einäscherung ablehnen.
  3. Nach Terminabsprache mit dem technischen Leiter des Krematoriums ist die Abschiednahme am Sarg im Ofenvorraum des Krematoriums möglich.
  4. Die KF Krematorium und Friedhofsgärtnerei GmbH übernimmt keine Haftung für Schmuck und Sargbeigaben. Schmuck oder Gegenstände die Verstorbene bei der Anlieferung tragen oder im Sarg mitführen, werden mit dem Leichnam eingeäschert.
    Sollte der Schmuck von Angehörigen vor der Einäscherung zurückgefordert werden, so kann der Bestatter gegen Vorlage einer schriftlichen Zustimmung der Angehörigen im Beisein eines Mitarbeiters der KF Krematorium und Friedhofsgärtnerei GmbH den Schmuck aus dem Sarg entfernen. Der Mitarbeiter der KF Krematorium und Friedhofsgärtnerei GmbH fertigt ein schriftliches Protokoll über die entnommenen Gegenstände.
  5. Aschebeigaben können im Krematorium vor der Einäscherung abgegeben werden. Aschebeigaben können Schmuck oder kleinere Lieblingsgegenstände sein. Der Bestatter erhält eine schriftliche Empfangsbestätigung. Nach der Einäscherung wird die Beigabe im Beisein einer zweiten Person in die Urne gegeben und schriftlich quittiert.

V. Preise und Zahlungsbedingungen

  1. Für die Abrechnung aller Leistungen ist die jeweils gültige Preisliste der KF Krematorium und Friedhofsgärtnerei GmbH maßgeblich. Die gesetzliche Mehrwertsteuer wird zusätzlich berechnet.Die jeweils gültige Preisliste kann in den Geschäftsräumen der KF Krematorium und Friedhofsgärtnerei GmbH eingesehen werden und wird darüber hinaus im Internet bekannt gegeben.
  2. Alle Preise sind Barzahlungspreise, ein Skontoabzug wird grundsätzlich nicht gewährt.
  3. Die Rechnung der KF Krematorium und Friedhofsgärtnerei GmbH ist innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt zu zahlen.
  4. Die KF Krematorium und Friedhofsgärtnerei GmbH behält sich die Ablehnung von Schecks oder Wechseln ausdrücklich vor. Die Annahme erfolgt stets nur erfüllungshalber.
  5. Bei Überschreitung des Zahlungszieles, ist die KF Krematorium und Friedhofsgärtnerei GmbH berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 3 % über dem jeweiligen aktuellen Diskontsatz der Europäischen Zentralbank zu verlangen. Die Geltendmachung eines weiteren Verzugsschadens bleibt vorbehalten.

VI. Folgen fehlerhafter AGB-Bestimmungen

  1.  Sollte eine oder mehrere der vorstehenden Bedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein, so wird die Gültigkeit der übrigen Bedingungen hiervon nicht berührt. Soweit in unwirksamen Klauseln ein wirksamer, angemessener Teil enthalten ist, wird dieser aufrechterhalten.
  2. Die Parteien verpflichten sich schon jetzt, eine Ersatzregelung zu treffen, die dem wirtschaftlichen Ergebnis der weggefallenen Klauseln am nächsten kommt.

VII. Gerichtsstand

  • Gerichtsstand ist Kassel.

Stand: Oktober 2008

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