Feuerbestattung

FEUERBESTATTUNG IN DER HISTORIE

Auf die reinigende Kraft des Feuers vertrauten die Menschen schon drei bis viertausend Jahre v.Chr.. Überlieferungen sprechen bereits bei den alten Germanen von der Totenverbrennung.

Die Verbrennung der Toten ist also in vielen Kulturen schon in früheren Zeiten erfolgt. Sie sollte der Seele den Weg ins Totenreich freimachen. In der Neuzeit ist allerdings die Erdbestattung, nicht zuletzt durch die Christianisierung, die übliche Form der Bestattung in Europa gewesen. Ausnahmen sind bei Seuchenfällen und in Kriegszeiten bekannt.

Im Jahre 1876 entstanden die ersten Krematorien in Europa (Mailand) und Nordamerika (Washington). Zwei Jahre später (1878) wurde das erste deutsche Krematorium in Gotha seiner Bestimmung übergeben. 1891 erfolgte der Betrieb einer weiteren Anlage in Heidelberg. Die Nachfrage nach Einäscherungsmöglichkeiten durch interessierte Menschen führte zur Gründung von Feuerbestattungsvereinen, die auf die städtischen Körperschaften politischen Einfluss ausübten.
Das Ziel war es in allen größeren Städten Krematorien zu gründen.

Erstmals wurde für das Deutsche Reich im Jahr 1934 ein einheitliches Feuerbestattungsgesetz erlassen. Einzelne Bundesländer haben Mitte der 60er Jahre eigene Gesetze erlassen, die auch den Bau und den Betrieb von Krematorien regeln.

FEUERBESTATTUNG HEUTE

Während bis vor wenigen Jahren Erdbestattungen überwogen, ist heute die Kremation und die Urnenbeisetzung die bevorzugte Bestattungsform. In den letzten Jahren stieg die Zahl der Kremationen und damit die Zahl der Urnenbeisetzungen stetig an. Im Jahr 2021 lag in Kassel der Anteil der Urnenbeisetzungen bei etwa 70 Prozent.

Vorraussetzungen für eine Feuerbestattung sind:

  • Hinterlegung des Bestattungswunsches.
  • Handschriftliche Erklärung über den Bestattungswunsch.
  • Schriftliche Erklärung der direkten Hinterbliebenen über den letzten Willen der Verstorbenen.