Fragen und Antworten

Fragen und Antworten rund um das Krematorium:

 

1. Wird jeder Verstorbene einzeln eingeäschert?
Selbstverständlich ja. Jeder Sarg kann dem Einäscherungsofen nur einzeln zugeführt werden. Dies schreibt das Gesetz vor. Eine Einäscherung dauert etwa 2 Stunden und wird bei einer Temperatur von bis zu 1100 °C durchgeführt.

 

2. Wie lange muss man auf die Kremation warten?
Jeder Sarg wird nach seiner Anlieferung in einem Kühlraum untergebracht. Am folgenden Tag findet die gesetzlich vorgeschriebene zusätzliche Leichenschau durch den zuständigen Amtsarzt statt. Wenn der Antrag auf Feuerbestattung, der Totenschein und die Sterbeurkunde vorliegen und der Amtsarzt keine Rückfragen bezüglich der Todesursache hat, kann die Freigabe zur Einäscherung umgehend erfolgen. Die Einäscherung im Krematorium Kassel wird, bei Vorlage aller Papiere und nach Genehmigung des Amtsarztes in der Regel am selben oder am nächsten Arbeitstag durchgeführt. Es wird niemals auf eine bestimmte Anzahl von Särgen gewartet. Rückfragen des Amtsarztes können die Einäscherung verzögern, ebenso das Fehlen von Unterlagen bzw. Bescheinigungen.

 

3. Welche Verstorbenen werden im Kasseler Krematorium aufgenommen?
Jede Person kann im Kasseler Krematorium eingeäschert werden.

 

4. Kann ich sicher sein, dass der richtige Körper kremiert wird?
Ja. Jeder Sarg wird mit dem Namen des Verstorbenen und einer Einäscherungsnummer versehen. Die gleiche Nummer wird auf einen feuerfesten Stein graviert, welcher dem Sarg während der Einäscherung beigegeben und später in die Urne gelegt wird. So kann noch nach Jahren die Asche dem Verstorbenen zugeordnet werden. Zusätzlich wird der Urnendeckel mit Einäscherungsnummer, Ort der Einäscherung, sowie Namen und Lebensdaten des Verstorbenen beschriftet und sicher verschlossen.

 

5. Was muss man beachten, wenn man eine Feuerbestattung wünscht?
Der Verstorbene kann zu Lebzeiten eine entsprechende Willenserklärung abgeben. Falls keine Äußerung vorliegt, entscheiden die Angehörigen über die Bestattungsform.

 

6. Wo kann man Abschied nehmen?
Für Ihre Trauer- oder Gedenkfeier stehen Ihnen auf allen Kasseler Friedhöfen Kapellen und Trauerhallen zur Verfügung. Auf dem Westfriedhof und dem Hauptfriedhof sind spezielle Abschiedsräume eingerichtet worden – auch für einen Abschied am offenen Sarg. Auf Wunsch ist es möglich, im Vorraum des Krematoriums am geschlossenen Sarg dem Verstorbenen bis zu seinem Weg in den Kremationsofen ein letztes Geleit zu geben, auch in Begleitung eines Seelsorgers für die Aussegnung.

 

7. Werden mehrere Särge zur gleichen Zeit verbrannt?
Nein. Pro Ofen findet nur eine Einäscherung zur gleichen Zeit statt. Abgesehen davon, dass es nicht realisierbar ist, mehrere Särge gleichzeitig in einem Ofen zu verbrennen, ist dies gesetzlich verboten. Es werden grundsätzlich die Einführungszeiten und die Zeit der Aschenentnahme im Kremationsverzeichnis notiert, wodurch eine ständige Kontrolle stattfindet.

 

8. Was wird den Hinterbliebenen im Hinblick auf das Hinterlassen von Schmuck und / oder Andenken im Sarg empfohlen?
Es wird empfohlen, dem Verstorbenen den Schmuck abzunehmen, da dieser durch die Hitze vernichtet wird, es sei denn, der Verstorbene hat dies ausdrücklich zu Lebzeiten schriftlich verfügt. Falls nicht, müssen die Hinterbliebenen dem Krematorium schriftlich den Auftrag erteilen, wie der Schmuck oder sonstige Edelmetalle verwendet werden soll.

 

9. Besteht die Möglichkeit einen bestimmten Wochentag oder eine bestimmte Uhrzeit für die Einäscherung auszuwählen?
Im Krematorium wird ein genauer Zeitplan eingehalten. Wenn die Anmeldung rechtzeitig erfolgt und noch Kapazität frei ist, ist es durchaus möglich, auf diesen Wunsch einzugehen.

 

10. Ist eine Einäscherung umweltfreundlich?
In Deutschland bestehen strenge Umweltauflagen. Feuerbestattungsanlagen müssen so beschaffen sein und betrieben werden, dass keine schädlichen Umwelteinwirkungen (Emissionen) und sonstige Gefahren oder Belästigungen für die Allgemeinheit und die Nachbarschaft zu befürchten sind.
Grenzwerte für gesundheitsgefährdende Stoffe sind durch Gesetze und Verordnungen festgelegt. Deren Einhaltung wird durch die zuständige Aufsichtsbehörde kontrolliert.

 

11. Passen nach der Einäscherung die Überreste in die Urne?
Die nach dem Einäscherungsvorgang vorhandenen Reste werden in einer speziellen Anlage so fein gemahlen, dass sie in die Urne umgefüllt werden können.

 

12. Sind nach der Einäscherung noch Holz- oder Knochenteile übrig?
Nein, denn von Sarg und Leichnam bleibt nur die Asche übrig.

 

13. Werden grundsätzlich alle Einäscherungen mit Sarg durchgeführt?
Ja, dies ist laut Feuerbestattungsgesetz so vorgesehen und anders nicht erlaubt.

 

14. Was passiert mit den giftigen Stoffen im menschlichen Körper?
Während des Verbrennungsvorganges werden die Rauchgase durch mehrere Filter geleitet und dadurch gereinigt. Die giftigen Stoffe werden an Mittel gebunden, die dem Filter beigegeben sind.